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Beim Kauf eines Feuerlöschers sollten Sie folgende Unterschiede bedenken:

Aufladelöscher sind Feuerlöscher, deren Löschmittel erst bei der Inbetriebsetzung unter Druck gesetzt werden. Ein Aufladelöscher besteht aus zwei Behältern (Löschmittelbehälter und Treibgasbehälter). Wird zwischen den beiden Behältern eine Verbindung durch Öffnen des Ventils am Treibgasbehälter hergestellt, strömt das Treibmittel (Treibgas, z.B. Kohlendioxid) in den Löschmittelbehälter und setzt diesen unter Druck. Aufladelöscher gibt es für die Löschmittel Pulver, Wasser und Schaum als vorgemischte Lösung oder als Kartusche mit Schaumkonzentrat.

Vorteil:

Wartungsfreundlicher und bei der Instandhaltung auf Dauer günstiger als der Dauerdrucklöscher. Eine Druckbehälterprüfung nach 10 Jahren ist bei diesen Geräten nicht vorgeschrieben. Die nominelle Nutzungsdauer dieser Geräte beträgt 20 Jahre                               


Dauerdrucklöscher (Permanentlöscher) sind Feuerlöscher, bei dem sich Löschmittel und Treibgas zusammen in einem Löschmittelbehälter befinden. Das im Löschmittelbehälter enthaltene Treibgas (Stickstoff) übt einen andauernden (permanenten) Druck auf das Löschmittel aus. Nach Betätigen der Auslösevorrichtung strömt das Löschmittel unter Druck über das Steigrohr, den Auswurfschlauch und die Auswurfdüse aus dem Feuerlöscher. Dauerdrucklöscher gibt es für die Löschmittel Wasser, Schaum und Pulver.

Nachteil:

Es besteht die Gefahr, dass durch geringe Undichtigkeiten am Löscher (Schleichgase) das Treibgas unbemerkt entweicht und der Löscher damit funktionsunfähig wird. Hinzu kommen die höheren Wartungskosten, begründet mit aufwendigen Arbeiten bei der Instandhaltung sowie die vorgeschriebene Druckbehälterprüfung nach 10 Jahren. Die Behälter der Dauerdrucklöscher unterliegen der sog. Druckbehälterverordnung. Diese Verordnung schreibt vor, dass die Behälter von Feuerlöschern, die Ständig unter Druck stehen und älter als 10 Jahre sind, vor einer erneuten Druckbefüllung einer Druckbehälterprüfung durch einen Sachverständigen (z.B. TÜV) zu unterziehen sind. Faktisch sind die Kosten dieser TÜV-Prüfung identisch mit den Anschaffungskosten dieser Löscherart. Die nominelle Nutzungsdauer dieser Geräte beträgt somit nur ca. 10 Jahre.  


Brandklassen :

A    ---    feste, glutbildende Stoffe  z. B. Holz, Papier, Textilien
 

B    ---    brennbare flüssige Stoffe z. B. Benzin, Öle, Fette
 

C    ---    unter Druck austretende, brennbare Gase z.B. Methan,  Propan, Acetylen
 

D    ---    Metall, z.B. Aluminium, Magnesium, Lithium und deren Legierungen


Grundsätze für die Bereitstellung von Feuerlöscher

  • Arbeitsstätten sind nach BGR 133 in ausreichender Anzahl mit Feuerlöschern auszurüsten. Zu Arbeitsstätten zählen u.a. Arbeitsräume in Gebäuden, Ausbildungsstätten, Arbeitsplätze im Freien, Baustellen, außenliegende Verkaufsstände, Ladengeschäfte, Lager, WC‘s, Pausenräume, Dusch- und Umkleideräume, Bereitschaftsräume, Maschinenräume, Sanitätsräume u.v.m.
  • Für die Auslegung der Art und Anzahl von Feuerlöschern werden mit Hilfe von Löschmitteleinheiten, je nach Größe, Brandgefährdung und Nutzung der zu schützenden Fläche die entsprechend geeigneten Feuerlöscher der notwendigen Brandklassen ermittelt. Zur Vermeidung von Folgeschäden sollten Wasser– oder Schaumlöscher in Betracht gezogen werden.
  • Bei der Auslegung von Feuerlöschern können ausschließlich Wandhydranten von Feuerlöschleitungen ab einer Grundfläche > 400 m² bis zu einem Drittel der notwendigen Löschmitteleinheiten angerechnet werden. Hierbei können pro Wandhydrant max. 18 LE berücksichtigt werden.
  • Feuerlöscher sind an gut sichtbaren u. leicht zugänglichen Stellen anzubringen, vor Witterungseinflüssen zu schützen und mit einer entsprechenden Kennzeichnung nach VBG 125 bzw. BGV A8 zu versehen.
  • Die Montagehöhe von Feuerlöschern beträgt lt. Verband der Sachversicherer eine Griffhöhe von 0,80 bis 1,20m über Fertigfußboden.
  • Nach der Montage muss jeder Feuerlöscher mit einem entsprechenden Instandhaltungsnachweis versehen werden.
  • Alle zwei Jahre muss nach DIN EN 3 eine Wartung der Feuerlöscher erfolgen. Diese ist durch einen Sachkundigen durchzuführen und mit einem entsprechenden Instandhaltungsnachweis zu dokumentieren.

Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: info@feuerwehrshop-muetaeg.de 
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Stand: 30. September 2011